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CSRD-Compliance im Fokus

Erste Schritte beim ESRS-Reporting

Beherrschen Sie die komplexen Anforderungen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) mit unserer Software und unseren Dienstleistungen.

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Ihre Komplettlösung für ESRS-Compliance

Sichern Sie mit unserer vielseitigen Software die ESRS-Compliance Ihres Unternehmens. Optimieren und vereinfachen Sie Ihr ESG-Reporting. Reagieren Sie schnell auf veränderte Anforderungen der Behörden.

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Hochwirksame ESRS-Softwarefunktionen

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Zuverlässige Offenlegungs-Vorlagen

Sammeln Sie mit unseren qualitätsgesicherten Reporting-Vorlagen quantitative und qualitative Daten aus mehreren Quellen sowie für alle Teile der ESRS.

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Digital getaggte Nachhaltigkeitserklärung – integriert und exportierbar

Erstellen Sie Ihre Nachhaltigkeitserklärung und verankern Sie diese über unsere Exportfunktionen mit Ihrem Management-Bericht. Erleben Sie, wie wir Sie bei Daten-Tagging und Softwareintegration unterstützen können, damit Ihr Berichterstellungs- und Arbeitsprozess effizienter wird.

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Nutzen Sie Ihr volles Nachhaltigkeits-Potenzial

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Profitieren Sie bei der doppelten Materialitätsbewertung oder Lückenanalyse von der Unterstützung unserer erfahrenen Berater*innen.

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Compliance Fortbildung für Ihr Team

Trainieren Sie Ihr gesamtes Unternehmen mit professionell geleiteten Schulungen oder kuratiertem E-Learning. Wir bieten Kurse zu CSRD & ESRS, Offenlegungspflichten, Berichtsbereichen und Praktika an.

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Das Wichtigste zu
CSRD und ESRS

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein EU-Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Er soll bewirken, dass die Berichterstattung einheitlicher und kohärenter wird. Die neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind ein zentrales Element der CSRD. Sie bestimmen, wie Unternehmen  welche Informationen und Kennzahlen im Sinne der CSRD melden müssen.

Die Berichterstattung nach ESRS ist für alle von der CSRD erfassten Unternehmen verpflichtend. Sie muss in den Management-Bericht aufgenommen werden. Aufgrund der Prüfung mit begrenzter Sicherheit müssen die Unternehmen außerdem im gesamten Prozess noch mehr Wert auf Nachvollziehbarkeit und Transparenz legen.

Der Materialitätsbegriff der ESRS ist breiter gefasst als in den GRI-Standards. Er beruht auf der doppelten Materialität aus Wirkungs- und Finanzperspektive. Die doppelte Materialitätsprüfung gibt Unternehmen einen besseren Überblick zu Wirkung, Chancen und Risiken entlang ihrer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten. Diese hängen von den Geschäftsbeziehungen, Standorten und anderen Faktoren ab.

Wer muss wann gemäß CSRD melden?

Mit der CSRD werden die Pflichten bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert. Die  ESRS wird für rund 50.000 in der EU tätige Unternehmen gelten.

Für Unternehmen gilt bei der ESRS-Berichterstattung folgender Zeitplan: 
 
Unternehmen, die bis dahin der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) unterlagen (große börsennotierte Unternehmen, große Banken und große Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten) sowie große börsennotierte Unternehmen außerhalb der EU mit mehr als 500 Beschäftigten: Berichterstattung zu den Daten aus 2024 im Jahr 2025.

Sonstige große Unternehmen einschließlich börsennotierter Unternehmen außerhalb der EU: Berichterstattung zu den Daten aus 2025 im Jahr 2026.

Börsennotierte KMU einschließlich Nicht-EU-börsennotierter KMU: Berichterstattung zu den Daten aus 2026 im Jahr 2027. Börsennotierte KMU können sich jedoch für weitere zwei Jahre von der Berichtspflicht befreien lassen. Für börsennotiertes KMU gilt, dass diese spätestens 2029 über die Daten aus 2028 berichten müssen.

Nicht-EU-Unternehmen, die innerhalb der EU mehr als 150 Mio. EUR Jahresumsatz erwirtschaften und entweder eine Zweigniederlassung mit einem Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR haben oder eine Tochtergesellschaft, die ein großes Unternehmen oder ein börsennotiertes KMU ist, müssen außerdem über die konzernweite ESG-Wirkung dieses Nicht-EU-Unternehmens berichten: Berichterstattung zu den Daten aus 2028 im Jahr 2029.

Was ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS?

Doppelte Materialität ist ein Hauptelement des ESRS, der begrifflich in „Impact Materiality“ und „Financial Materiality“ unterteilt ist. Zusätzlich zu den Pflichtangaben gemäß ESRS wird erwartet, dass die Unternehmen über alle als wesentlich erachteten Themen im Einklang mit ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse  berichten. Wenn der Klimawandel als nicht wesentlich betrachtet wird, muss eine Erklärung dafür vorgelegt werden. Für alle anderen aktuellen Normen, die nicht als wesentlich betrachtet werden, kann eine kurze Erläuterung gegeben werden.

Für die Identifizierung von Risiken, Wirkungen und Chancen, die entweder im Hinblick auf die Wirkung oder finanziell wesentlich sind, gilt: Das Unternehmen muss die kritischen Abhängigkeiten und Wirkungen in der Wertschöpfungskette bewerten. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist nicht nur eine Compliance-Anforderung gemäß CSRD/ESRS: Sie bringt auch großen Nutzen, da die Ergebnisse für die Formulierung neuer Nachhaltigkeitsstrategien und Aktionspläne von Bedeutung sein können.