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Was bedeutet die EU-Omnibus-Initiative zur Nachhaltigkeit für die CSRD und Ihre ESG-Berichterstattung?

Die Ankündigung der EU, ihre Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – einschließlich der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) – zu überarbeiten, hat die Geschäftswelt in Aufruhr versetzt. Viele europäische Unternehmen stecken bereits mitten in den Vorbereitungen. Wen werden die potenziellen Änderungen betreffen und in welcher Weise? Es wird viel spekuliert. Bringen wir Licht ins Dunkel und sehen uns an, was all dies für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet. 
csrd omnibus

Was ist die EU-Omnibus-Initiative überhaupt? 

„Omnibus“ bezeichnet ein spezielles EU-Gesetzgebungsverfahren, bei dem mehrere einschlägige Gesetzestexte gleichzeitig geändert werden. Dabei können unter anderem eine oder mehrere EU-Vorschriften ganz oder teilweise angepasst bzw. aufgehoben werden. Es handelt sich praktisch um eine Sammel-Rechtsvorschrift, die auf alle Änderungen verweist, die in verschiedenen anderen EU-Rechtstexten vorzunehmen sind. Klingt kompliziert? Ist es auch. Und damit nicht genug, denn die Europäische Kommission plant weitere Omnibus-Pakete zu anderen Themen als der Nachhaltigkeit mit dem allgemeinen Ziel, den Bürokratieaufwand für Unternehmen um 25 % zu senken (35 % für KMU).

Was wird die Omnibus-Initiative zur Nachhaltigkeit abdecken?

Das Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit umfasst voraussichtlich Änderungen an der: 

  • Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD),
  • Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD),
  • EU-Taxonomie-Verordnung über nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
  • und eventuell weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften.

Fakt oder Mutmaßung?

Naturally, rumours about what this latest omnibus will mean are circulating. But the only real facts (at the time of writing) are:Natürlich kursieren nun Gerüchte darüber, was diese neueste Omnibus-Initiative mit sich bringen wird. Doch die einzigen tatsächlichen Fakten (zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes) sind Folgende: 

  • Die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist verabschiedet und rechtsgültig.

In Ländern, in denen die CSRD in nationales Recht umgesetzt wurde, müssen Unternehmen die ursprünglichen Fristen für die Berichterstattung so lange einhalten, bis die EU- bzw. nationalen Gesetze formal geändert worden sind (falls sie überhaupt geändert werden). Das ist zum Beispiel in Frankreich, Italien, Irland, Belgien, Dänemark, Norwegen, Finnland und Schweden der Fall. 

  • Die meisten EU-Länder haben die CSRD in ihr nationales Recht umgesetzt. 

Nur wenige EU-Länder, darunter Deutschland und Österreich, haben die CSRD noch nicht in nationales Recht umgesetzt und verstoßen somit gegen EU-Recht. Unternehmen, die ihren Hauptsitz in diesen Ländern haben, sind derzeit nicht zur Berichterstattung verpflichtet. Rechtsexperten sind sich allerdings einig: Sobald die CSRD in diesen Ländern umgesetzt ist, müssen Unternehmen im darauffolgenden Jahr einen Bericht abgeben. Selbst wenn Österreich also zum Beispiel sein nationales Gesetz zur Umsetzung der aktuellen CSRD erst am 31. Dezember 2025 verabschieden würde, müssten die betroffenen Unternehmen ihre CSRD-konforme Nachhaltigkeitserklärung dennoch im Jahr 2026 (basierend auf den Daten für 2025) veröffentlichen.

  • Die Europäische Kommission hat angekündigt, die CSRD-Anforderungen vereinfachen zu wollen.

Ein erster Entwurf dieser möglichen Vereinfachungen wird derzeit Ende Februar oder Anfang März 2025 erwartet. In einem anschließenden Gesetzgebungsverfahren müssen die 27 EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament eine Einigung erzielen. Dieser politische Prozess kann mehrere Monate oder manchmal sogar Jahre dauern. 

Was ist derzeit also nur Mutmaßung? 

  • Zeitpläne 

Nach aktuellem Stand plant die Europäische Kommission, im ersten Quartal 2025 Vorschläge für das Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit zu veröffentlichen, aber wir wissen nicht, wann genau. Der 26. Februar wurde als mögliches Datum genannt, doch es kann immer Verzögerungen geben. Und wann wird das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein und etwaige Änderungen in Kraft treten? In jedem Fall betonen wir, dass von offizieller Seite keine Termine bestätigt wurden und alle Zeitpläne momentan reine Spekulation sind. 

  • Und alles andere …

Was genau sich dahingehend ändern wird, wer wann was berichten muss, ist zurzeit schlicht noch nicht klar. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es bisher keine formale Bestätigung darüber gab, welche Tragweite die Änderungen haben werden, und alle potenziellen Änderungen sind derzeit rein spekulativ. Als Unternehmen passen wir bei Position Green uns bereits seit 2015 stetig an Gesetzesänderungen an, und viele unserer internen Berater begleiten Unternehmen schon viel länger durch rechtliche Veränderungen. Unserer Erfahrung nach ist es besser, sich auf die Fakten zu konzentrieren. Unsere Experten behalten das rechtliche Umfeld stets im Blick und wir handeln, sobald der Bedarf klar ist.

„Für Unternehmen ist es wirklich wichtig, bei der Nachhaltigkeit nicht ins Hintertreffen zu geraten. Verordnungen ändern sich vielleicht; Ihre Kompetenz zur Förderung eines nachhaltigen Geschäftswachstums bleibt. Fundierte nichtfinanzielle Daten sind in jedem Unternehmen unerlässlich für den Erfolg – unabhängig von der politischen Debatte.“

Julia Staunig – Chief Strategy Officer, Position Green

Was bedeutet dies nun für Ihre ESG-Berichterstattung? 

Grundsätzlich zurzeit nicht viel. Selbst wenn sich die EU-Vorschriften ändern, ist deren Einhaltung nur ein Teil des Gesamtbildes. Hochwertige ESG-Daten sind auch unerlässlich für strategische Entscheidungen, Kundenbeziehungen, Erwartungen der Investoren und für eine langfristige Widerstandsfähigkeit des Unternehmens. 

Wir empfehlen, dass Unternehmen ihre CSRD-Vorbereitungen basierend auf der aktuellen Rechtsgrundlage fortsetzen, die Umsetzung aber flexibel gestalten, sich vorrangig auf die strategisch wichtigen Aspekte konzentrieren und den Gedankenhorizont über die Compliance hinaus erweitern. Zudem ist es äußerst unwahrscheinlich, dass EU-Vorschriften komplett verworfen werden. Und selbst wenn es so wäre, dann ergäbe sich für Unternehmen mit datengestützten Nachhaltigkeitsstrategien eine umso größere Chance, sich weitere Wettbewerbsvorteile zu sichern. Darüber hinaus bereitet ein Aufschub der Arbeit an der Nachhaltigkeitsberichterstattung langfristig wahrscheinlich großes Kopfzerbrechen, da die Unternehmen später alles aufholen müssen.

Welche EU-Vorschriften auch immer auf Sie zukommen – mit einer ESG-Berichtssoftware, die von Nachhaltigkeitsexperten entwickelt wurde, sind Sie bestens vorbereitet.

  • Bleiben Sie mit einer flexiblen ESG-Software stets auf dem neuesten Stand: Mit der modularen Software-Plattform von Position Green passen Sie sich jederzeit allen neuen rechtlichen Anforderungen problemlos an. 
    • Bleiben Sie mit einer flexiblen ESG-Software stets auf dem neuesten Stand: Mit der modularen Software-Plattform von Position Green passen Sie sich jederzeit allen neuen rechtlichen Anforderungen problemlos an.
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      julia staunig

      Julia Staunig

      Chief Growth Officer

      Position Green

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